Pflege in Deutschland

Pflegeratgeber

Alle wichtigen Informationen und Tipps, wenn ein Anhgehöriger Pflege benötigt

Erste Schritte

Die plötzliche Notwendigkeit von Pflege oder Betreuung für einen Angehörigen kann überfordernd sein und stellt einen zuerst einmal vor viele Fragen. Das geringste Problem sollte jedoch das Einholen der relevanten Informationen sein. Aus diesem Grund bietet dieser Ratgeber einen klaren Leitfaden für die ersten Schritte, die unternommen werden sollten, wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege benötigt. Von der Erkennung des Bedarfs, bis hin zur Auswahl der richtigen Betreuungsoptionen, findest du in diesem Leitfaden wertvolle Ratschläge und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um diesen Übergang so reibungslos und angenehm wie möglich zu gestalten.

Was tun bei einem Pflegefall? 

Benötigt ein Familienmitglied, Freund oder eine bekannte Person aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses wie Schlaganfall, Herzinfarkt, Krankheit oder Unfall Unterstützung im Alltag, ist es erst einmal wichtig die Situation richtig einzuordnen und gezielt weitere Schritte einzuleiten.

Erster Schritt

Zeit schaffen

Im beruflichen Alltag kann es schnell herausfordernd sein, ausreichend Zeit zu finden, um eine passende Lösung für Betreuungs- oder Pflegedienstleistungen zu suchen. Als Angestellter hast du die Möglichkeit bis zu 10 Tage unbezahlten Urlaub zu nehmen, um die Betreuung zu organisieren. Damit du dabei nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, solltest du bei deiner Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

Zweiter Schritt

Informationen einholen

Als nächstes solltest du dich an eine Pflegeberatung wenden. Diese gibt es kostenfrei in Pflegestützpunkten (örtliche Auskunfts- & Beratungsstelle für Menschen mit Pflegebedarf bzw. deren Angehörige) oder anderen Beratungsstellen, wie Pflegekasse oder Krankenkasse. In Deutschland gibt es zahlreiche Anlaufstellen, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Dritter Schritt

Pflegegrad und Unterstützungsleistung beantragen

Deine Pflege- oder Krankenkasse sowie deine örtliche Sozialbehörde hilft dir dabei die passende Pflegeberatung zu finden. Sobald du eine Pflegeberatung gefunden hast, erstellen sie mit dir gemeinsam eine erste Bedarfsanalyse und ermitteln deine Hilfs- und Unterstützungsleistungen.

Pflegegrade

Was sind Pflegegrade?

In Deutschland gibt es seit 2017 fünf Pflegegrade, die den Unterstützungsbedarf einer pflegebedürftigen Person festlegen. Je nach Einschränkungen im Alltag wird der passende Pflegegrad zugeordnet.
Von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis zu schweren Einschränkungen (Pflegegrad 5) gibt es für jeden Bedarf eine angemessene Versorgung und passende Unterstützungsleistungen.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Das Begutachtungsverfahren zur Einstufung in die Pflegegrade in Deutschland ist ein detaillierter Prozess, der sich auf die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person konzentriert. Um den richtigen Pflegegrad zu bestimmen, führt der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Begutachtung durch. Das Bewertungsverfahren lässt sich dabei in sechs (6) Module einteilen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (bspw. Körperpflege)
- Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforderungen - - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die jeweiligen Module haben eine unterschiedliche Gewichtung sowie spezifische Fragen. Während der Begutachtung stellt der MDK Fragen, bei den die Antworten am Ende in Punkte umgerechnet werden. Die erreichten Punkte entscheiden, welchen Pflegegrad die Person erhält.

Übersicht Pflegegrade

Die Übersicht zeigt einen kurzen Einblick und die wichtgsten Informationen zu jedem Pflegegrad.

Allgemeines

Der Pflegegrad 1 wird Personen zugeschrieben, die zwar bei ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind, jedoch einen geringeren Unterstützungsbedarf haben. Es handelt sich um eine leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Unterstützungsleistungen

Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Entlastungsbeträge, Beratungsangebote und Leistungen wie die Tages- oder Nachtpflege die sie in Anspruch nehmen können. Pflegegeld für häusliche Pflege wird in diesem Grad noch nicht gewährt.

Voraussetzungen

Die Person muss in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten in einem gewissen Maße eingeschränkt sein, jedoch nicht in dem Maße, dass eine umfangreiche Pflege nötig ist.

Eine Begutachtung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter durchgeführt.
Der Pflegegrad 1 wird ausgestellt, wenn eine Punktezahl von 12,5 bis 26,5 Punkte bei der Begutachtung erreicht wird.

Allgemeines

Pflegegrad 2 wird Personen zugeschrieben, die bereits erheblichere Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit erfahren.

Unterstützungsleistungen

Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Entlastungsangebote sowie auf Hilfsmittel und wohnraumverbessernde Maßnahmen.

Voraussetzungen

Die Person muss erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen.

Die Einstufung in Pflegegrad 2 erfolgt nach einer Begutachtung durch den MDK oder einem anderen Gutachter, wenn im Begutachtungsverfahren eine Punktezahl von 27 bis 47 Punkte erreicht wird.

Allgemeines

Pflegegrad 3 ist für Personen vorgesehen, die schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten haben.

Unterstützungsleistungen

Dieser Grad bietet höhere Leistungen als die vorherigen Grade, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, vollstationäre Pflege, Anpassung der Wohnsituation und spezielle Betreuungsangebote

Voraussetzungen

Die Person muss schwere Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten vorweisen können.

Wenn die Person eine Punktezahl von 47,5 bis 69 Punkte in dem Begutachtungsverfahren des MDK oder eines anderen Gutachters erreicht, erhält sie den Pflegegrad 3.

Allgemeines

Personen mit Pflegegrad 4 leiden unter schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.

Unterstützungsleistungen

Sie erhalten höhere finanzielle Leistungen und umfassendere Unterstützung als die niedrigeren Grade, einschließlich vollstationärer Pflege und spezialisierter Hilfsmittel.

Voraussetzungen

Um als Pflegegrad 4 eingetuft zu werden, bedarf es der Untersuchung durch den MDK oder eines Gutachters. Bei der Einstufung muss eine Punktezahl von 70 bis 89 erreicht werden.

Allgemeines

Pflegegrad 5 ist für Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und zusätzlichen komplexen Pflegebedürfnissen.

Unterstützungsleistungen

Die Unterstützungsleistungen umfassen maximale Pflegegelder und Sachleistungen, vollstationäre Pflege, umfassende Anpassungen des Wohnraums und spezialisierte Pflegehilfsmittel.

Voraussetzungen

Personen müssen schwerste Beeinträchtigungen und zusätzliche komplexe Pflegeanforderungen haben.

Wenn die pflegebedürftige Person in dem Begutachtungsverfahren durch den MDK eine Punktezahl von mindestens 90 Punkte erreicht, erhält sie den Pflegegrad 4. Maximal werden 100 Punkte in dem Begutachtungsverfahren vergeben.

Pflegearten

In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Pflege um für jeden eine individuelle und passende Unterstützung zu gewährleisten.

Welche Pflegearten gibt es?

24-Stunden-Betreuung

Die 24-Stunden-Betreuung in Deutschland bezieht sich auf ein Pflegemodell, bei dem Betreuungspersonal rund um die Uhr im Haus des Pflegebedürftigen wohnt. Das bedeutet, dass die betreute Person Tag und Nacht einen Helfer an ihrer Seite hat. Es bedeutet aber nicht, dass 24 Stunden gearbeitet wird. Diese Art der Pflege ermöglicht eine kontinuierliche Versorgung und Unterstützug, was insbesondere bei älteren Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf von Vorteil ist. Das Ziel ist es bei alltäglichen Aufgaben wie dem Anziehen, Wäsche waschen oder der Zubereitung von Mahlzeiten Unterstützung zu erhalten. Die großen Vorteile sind dabei die persönliche und individuelle Betreuung sowie die emotionale Unterstützung im eigenen Zuhause.

Mit der Cair App findest du ganz leicht eine passende 24-Stunden-Betreuung. Wenn du weitere Fragen zur 24-Stunden-Betreuung oder der App hast, sieh in unseren FAQs nach.

Ambulante Pflege

Bei der ambulanten Pflege werden Pflegebedürftige in ihrer eigenen Wohnung von professionellen Pflegediensten oder Angehörigen versorgt. Der Vorteil dieser Pflegeart ist, dass die Pflegebedürftigen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, was besonders für die psychische Gesundheit förderlich ist. Ein Nachteil kann jedoch der hohe Koordinationsaufwand und möglicherweise unzureichende professionelle Pflege im Vergleich zu einer stationären Einrichtung sein.

Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)

Die teilstationäre Pflege bietet eine Betreuung zeitweise während des Tages oder der Nacht in einer spezialisierten Einrichtung, während die Pflegebedürftigen die restliche Zeit zu Hause verbringen. Dies entlastet pflegende Angehörige und fördert die sozialen Kontakte der pflegebedürftigen Person, kann aber mit logistischen Herausforderungen wie Transport und der Anpassung an unterschiedliche Pflegeumgebungen verbunden sein.

Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

In der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige rund um die Uhr in einem Pflegeheim betreut. Diese Art der Pflege ist besonders für Menschen mit schweren Pflegebedürfnissen oder komplexen Gesundheitsproblemen geeignet, da ständige medizinische Überwachung und professionelle Pflege gewährleistet sind. Der Nachteil ist der Verlust der gewohnten häuslichen Umgebung und möglicherweise höhere Kosten.

Intensivpflege

Intensivpflege richtet sich an Personen, die aufgrund schwerer Erkrankungen oder nach Operationen einer besonders intensiven medizinischen und pflegerischen Betreuung bedürfen, oft einschließlich lebenserhaltender Maßnahmen. Der Vorteil ist die hochqualifizierte Betreuung und Überwachung der Person. Jedoch sid sie extrem abhängig von Pflegepersonal und durch ständige Überwachung herscht eingeschränkte Privatsphäre.

Palliativpflege

Die Palliativpflege konzentriert sich auf die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen bei Menschen mit unheilbaren Krankheiten. Sie zielt darauf ab, die Lebensqualität von Patienten und ihren Familien zu verbessern. Ein Vorteil ist die umfassende Unterstützung in physischen, psychischen und spirituellen Belangen, während als Nachteil die emotionale Belastung durch das nahende Lebensende gesehen werden kann.

Pflegeunterstützungsleistungen

Pflegeunterstützungsleistungen in Deutschland umfassen finanzielle Unterstützung, professionelle Pflegedienste und Beratungsangebote. Diese Maßnahmen helfen Pflegebedürftigen länger in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und fördern somit ihre Selbstständigkeit. Die flexible Anpassung der Leistungen, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen, ermöglicht eine individuelle Betreuung nach spezifischen Bedürfnissen.

Unterstützung nach Pflegegrad

Das sind die akuellen finanziellen Leistungen nach Pflegegrad von der Pflegekasse im Jahr 2024.

Pflegeleistung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld
0,00 €
332,00 €
573,00 €
765,00 €
947,00 €
Pflegesachleistung
0,00 €
761,00 €
1.432,00 €
1.778,00 €
2.200,00 €
Kurzzeitpflege*
0,00 €
1.774,00 €
1.774,00 €
1.774,00 €
1.774,00 €
Verhinderungspflege durch Angehörige oder Haushaltsmitglieder*
0,00 €
498,00 €
859,50 €
1.147,50 €
1.420,50 €
Verhinderungspflege d. sonstige Personen*
0,00 €
1.612,00 €
1.612,00 €
1.612,00 €
1.612,00 €

* Die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden in der neuesten Pflegereform in das Entlastungsbudget umgewandelt. Dabei wurden die beiden Unterstützungsleistungen kombiniert und ab dem 01.07.2025 steht Personen mit mindestens Pflegegrad 2 ein Entlastungsbudget von 3.539,00 € zur Verfügung. Ausnahme gilt für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und einen Pflegegrad von mindestens 4 besitzen. Sie können bereits vorgezogen auf ein Entlastungsbudget von 3.386,00 € zugreifen.

Pflegeleistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Tages und Nachtpflege
0,00 €
689,00 €
1.298,00 €
1.612,00 €
1.995,00 €
Vollstationäre Pflegesachleisung
125,00 €
770,00 €
1.262,00 €
1.775,00 €
2.005 €
Pflegeleistung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Entlastungsbetrag
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel
100 Prozent der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eineZuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25,00 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten.
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
4.000,00 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt16.000,00 Euro –, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)und ergänzende Unterstützungsleistungen
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €

Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung in der Pflege ist eine Option in Deutschland, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld miteinander zu kombinieren. Dieses Modell bietet Flexibilität und erlaubt es, die Leistungen an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Pflegesachleistungen umfassen professionelle Pflegedienste durch zugelassene Dienstleister, während Pflegegeld eine finanzielle Unterstützung für Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen darstellt, die die Betreuung übernehmen.

Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 möchte 70 % der Pflegesachleistung und 30 % des Pflegegeldes beziehen. In diesem Fall bezieht der Pflegebedürftige 532,00 € (760 € * 70 %) Pflegesachleistungen und Pflegegeld im Wert von 99,60 € (332 € * 30 %).

Steuererleichterungen

Kann ich Pflegekosten von der Steuer absetzen?

Pflegekosten können in Deutschland unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden und bietet damit eine Möglichkeit, finanzielle Erleichterung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu schaffen.
Die absetzbaren Pflegekosten umfassen Ausgaben für die medizinische Versorgung, notwendige Pflegehilfsmittel, Arzneimittel, Fahrten zu Ärzten oder Therapeuten sowie Kosten für notwendige Umbauten am Wohnraum. Ebenso können die Aufwendungen für ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen geltend gemacht werden.
Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren und den genauen Betrag der absetzbaren Pflegekosten zu ermitteln. Diese Kosten können in der Einkommenssteuererklärung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen oder als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden. Jedoch sollten individuelle steuerliche Gegebenheiten und Änderungen im Steuerrecht immer mit einem Steuerberater oder Finanzexperten besprochen werden um sicherzustellen, dass alle Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung optimal genutzt werden.

Zusammenfassung

Nachdem du dir die Informationen von unserem Ratgeber durchgelesen hast, kannst du dich an folgender Checkliste für dein weiteres Vorgehen orientieren:
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
2. Begutachtung und Einstufung des Pflegegrades
3. Mit Informationen zu Zuschüssen nach einer passender Betreuung suchen

Bei Fragen zum Thema Betreuung und Betreuungspersonal unterstützen wir dich gerne. Schreibe uns einfach eine Nachricht an info@cair-app.com

Weiterführende Links

Erhalte mehr Informationen zu Pflegestützpunkten in Deutschland Informationen vom Bundesministerium zum PflegegeldInformationen vom Bundesministerium zu Pflegesachleistungen

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Erhalte ich Pflegegeld?

Ob du Anspruch auf Pflegegeld hast, kannst du hier prüfen.

Ab wann kann ich die App verwenden um eine Betreuungskraft zu finden?

Wir befinden uns aktuell in der Beta-Test-Phase. Derzeit nehmen wir nur Betreuungskräfte auf um dafür zu sorgen, dass du in Zukunft deine passende Betreuung ganz einfach findest und zwar ohne Agentur.

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